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Küstenkartoffeln in Treibsel

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Vereinsmitglieder pflanzen Kartoffeln in Treibsel

Vereinsmitglieder entschlossen sich, am Projekt POSIMA zu beteiligen. Sie haben hierzu am Museumshafen Probstei einen Komposter 80 cm x 80 cm in ihren Pram gestellt, mit Treibsel befüllt und neun Kartoffeln der Sorte Princess gepflanzt.

Treibsel ist nicht nur lästige "Strandverunreinigung" sondern wird seit Jahrhunderten als wertvolle Ressource genutzt. Den Nutzen von Treibsel wieder stärker in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen ist Ziel der Aktion.

Ostseegemeinden betreiben einen großen Aufwand, diese als “Treibsel” bezeichneten Seegräser und Makroalgen regelmäßig zu räumen und zu entsorgen. Dabei deuten die Anschwemmungen auf einen guten ökologischen Zustand der Ostsee hin. Noch bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts wussten unsere Vorfahren das Material als wertvollen Rohstoff zu schätzen, zum Beispiel auch zur Dämmung von Häusern.

POSIMA verfolgt das Ziel, eine Wertschöpfungskette für Treibsel zu initiieren und so naturbasierte Klimaanpassung inkl. Küstenschutz entlang der Ostseeküste Schleswig-Holsteins zu fördern. Das Projekt (Pilotregion Ostseeküste: Initiierung einer Wertschöpfungskette Treibsel als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel) ist angesiedelt am Geographischen Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Aktion ist eine Gemeinschaftsaktion mit dem Ostsee-Infocenter in Eckernförde.

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SEGELANWEISUNG:

Bundesverordnung zur Befahrensregelung in Naturschutzgebieten an der Ostsee ist in Kraft | Datum: 27.10.2016
Die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (OstseeSHNSGBefV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Die Verordnung dient dazu, in Naturschutzgebieten (NSG) an der Ostsee, wie vor Bottsand, bedrohte Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de Verordnung: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 46


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